Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kauf- und Werkverträge der Blossom-ic-intelligent controls AG


§1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Blossom-ic-intelligent controls AG gelten ausschließlich und für alle Geschäftsverbindungen mit Unternehmen. Anders lautende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Blossom-ic-intelligent controls AG erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsverbindungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§2 Vertragsabschluss

1. In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeiteten Angeboten hält sich die Blossom-ic-intelligent controls AG zehn Kalendertage gebunden.

2. Sofern der Kunde der Blossom-ic-intelligent controls AG gegenüber ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kauf-/Werkvertrags abgibt, ist der Kunde an dieses Angebot 14 Tage gebunden.

§3 Preise, Preisänderungen

1. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen der Blossom-ic-intelligent controls AG nicht eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

2. Preise schließen Verpackung sowie Anfahrtskosten nicht ein.

3. Kostenvoranschläge sind aufgrund Vereinbarung kostenpflichtig. Werklohn-/Kaufpreisansprüche der Blossom-ic-intelligent controls AG verjähren in fünf Jahren.

§4 Lieferzeiten

1. Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

2. Bei Vorliegen von durch die Blossom-ic-intelligent controls AG zu vertretenden Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Kunden zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt, die mit Eingang der schriftlichen Nachfristsetzung bei der Blossom-ic-intelligent controls AG beginnt.

§5 Versand und Gefahrenübergang

1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Firmenräume der Blossom-ic-intelligent controls AG verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

2. Auf Wunsch des Kunden werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.

3. Versand innerhalb Deutschlands: 12,00€ Handling- und Verpackungskosten. Ab 500,00 € Nettowarenwert, versandkostenfrei innerhalb Deutschlands.

§6 Gewährleistung (Kaufvertrag)

1. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Hierzu gehört insbesondere, dass der Kunde die Ware unverzüglich nach der Lieferung im ordentlichen Geschäftsgang zu untersuchen und, wenn sich ein offensichtlicher Mangel zeigt, der Blossom-ic-intelligent controls AG unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach der Lieferung, Anzeige zu machen hat. Unterlässt der Kunde die Anzeige in diesem Zeitraum, gilt die Ware als genehmigt.
Handelt es sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war (nicht offensichtlicher Mangel) und zeigt sich ein solcher Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden.

2. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei neu hergestellten Waren 1 Jahr, bei gebrauchten Waren wird die Gewährleistung – soweit gesetzlich möglich – ausgeschlossen.

3. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist die Blossom-ic-intelligent controls AG nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung ist die Blossom-ic-intelligent controls AG verpflichtet, alle zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport, Wege, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Ausgenommen hiervon sind insbesondere Mehrkosten, die darin begründet sind, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

5. Die Blossom-ic-intelligent controls AG haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, der Blossom-ic-intelligent controls AG oder von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der Blossom-ic-intelligent controls AG, beruhen. Soweit der Blossom-ic-intelligent controls AG keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung anzulasten ist, ist die Schadensersatzhaftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

6. Die Blossom-ic-intelligent controls AG haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die Blossom-ic-intelligent controls AG schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, "deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden ist die Schadensersatzhaftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

7. Die Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei Übernahme einer Garantie.

8. Sofern nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

§7 Gewährleistungsansprüche (Werkvertrag)

1. Soweit das Werk sachmangelhaft ist, ist die Blossom-ic-intelligent controls AG nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Neuherstellung berechtigt.

2. Sofern die Blossom-ic-intelligent controls AG die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert, sie die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert, die Nacherfüllung fehl schlägt oder sie dem Kunden unzumutbar ist, kann der Kunde nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung(Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbegrenzung des §6 Abs. 5-8 statt der Leistung verlangen. Bei einer unerheblichen Pflichtverletzung, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, die beispielsweise mit einer unerheblichen funktionellen oder ästhetischen Beeinträchtigung einhergehen steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

3. Sofern der Kunde für den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigen würde, allein oder weit überwiegend verantwortlich ist, ist der Kunde nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

4. Rechte des Kunden wegen Mängeln verjähren nacheinem Jahr ab Abnahme des Werkes/ Reparaturgegenstandes. Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, wenn der Blossom-ic-intelligent controls AG grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von dem von der Blossom-ic-intelligent controls AG zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

5. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.

6. Garantien im Rechtssinne übernimmt die Blossom-ic-intelligent controls AG nicht. Im Übrigen gelten die Haftungsbeschränkungen des §6 Abs 5-8 entsprechend.

§8 Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der Blossom-ic-intelligent controls AG aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, behält sich die Blossom-ic-intelligent controls AG das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.

2. Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der Blossom-ic-intelligent controls AG hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen, damit die Blossom-ic-intelligent controls AG ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Blossom-ic-intelligent controls AG die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

3. Bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist die Blossom-ic-intelligent controls AG berechtigt, die Vorbehaltsware auf ihre Kosten zurückzunehmen. Die Zurücknahme sowie die Pfändung der Vorbehaltsware durch die Blossom-ic-intelligent controls AG ist nicht als Rücktritt vom Vertrag zu sehen.

§9 Zahlung

1. Rechnungen der Blossom-ic-intelligent controls AG sind sofort zahlbar.

2. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich die Blossom-ic-intelligent controls AG ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.

3. Die Blossom-ic-intelligent controls AG ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Blossom-ic-intelligent controls AG berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

4. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Blossom-ic-intelligent controls AG anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung seines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§10 Gerichtsstand

1. Sofern es sich beim Kunden um einen Vollkaufmann handelt, wird der Sitz der Blossom-ic-intelligent controls AG zum Gerichtsstand vereinbart.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland – die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der Blossom-ic-intelligent controls AG Erfüllungsort.



Memmingen, Stand September 2022