Die wichtigsten

Punkte zur
Förderung 2022

Überblick

Heizen mit erneuerbarer Wärmeerzeugung wird immer attraktiver und das energetische Sanieren wird durch das Klimapaket der Bundesregierung bezuschusst.

Förderungen von BAFA und KfW wurden in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengefasst. Die Einzelmaßnahmen (BEG EM) können seit dem 01.01.2021 beantragt werden.

Diese Einzelmaßnahmen können mit dem blossom-ic System gefördert werden:

Klimafreundliche Heizung mit Nutzung erneuerbarer Energien (z.B. Wärmepumpe, Pelletheizung, Hybridheizung oder Solarthermieanlagen).

10-40% Zuschuss inkl. hydraulischem Abgleich (Förderhöhe für das blossom-ic System identisch wie die Gesamtförderung).

Maßnahmen zur Heizungsoptimierung
Hydraulischer Abgleich inklusive Austausches von Heizungspumpen

15% Zuschuss

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Wichtige Änderungen:

  • Die Förderung BEG EM gilt nur für Bestandsgebäude (Bauantrag oder Bauanzeige muss mindestens 5 Jahre zurückliegen)
  • Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht begonnen worden ist
  • Ein Energie-Effizienz-Experte kann einen individuellen Sanierungsfahrplan (iFSB) erstellen und daraufhin gibt es zusätzlich 5%-iFSB-Bonus.
    (Es werden 80% der Kosten für die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans übernommen)

Die wichtigsten Dokumente zum Herunterladen

Neue Förderrichtlinien

Neue
Förder-richt-linien

Neue Förderrichtlinien

Allgemeines Merkblatt
zur Antrags-stellung

Neue Förderrichtlinien

VDZ-Formular
Fußboden-heizung blossom-ic

Neue Förderrichtlinien

VDZ-Formular
Heizkörper blossom-ic

Beantragen der Förderung


Im Folgenden listen wir Ihnen alle relevanten Links zur Beantragung der Förderung auf

Antrag auf Förderung

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Weitere Informationen

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